Kinderprojekte e. V. – gleiche Chancen für Kinder

1. Name und Sitz des Vereins

  1. Der Verein führt den Namen „Kinderprojekte e. V. – gleiche Chancen für Kinder“.
  2. Er hat seinen Sitz in Bochum. Kinderprojekte ist schwerpunktmäßig in Deutschland tätig.
  3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name „Kinderprojekte e. V.“
  4. Das Motto des Vereins soll lauten: Gleiche Bildung für alle Kinder, denn sie sind unsere Zukunft.

2. Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildungsgerechtigkeit und die Bekämpfung der Bildungsschere in Deutschland.
  3. Der Verein setzt sich insbesondere für die Förderung von digitaler Bildung und sozialer Gerechtigkeit ein.
  4. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
    • Organisation von Bildungsprojekten und -programmen für benachteiligte Kinder und Jugendliche.
    • Förderung von digitalen Bildungsinhalten und -fähigkeiten durch Workshops, Kurse und Veranstaltungen.
    • Unterstützung von Bildungsinitiativen, die sich für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit einsetzen.
    • Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung von Bildungsgerechtigkeit und die Folgen der Bildungsschere.
    • Gleiche Entwicklungsmöglichkeiten und soziokulturelle Teilhabe für alle Kinder.
    • Bereitstellung von bewegungsfördernden Fahrzeugen wie Laufräder, Roller, Gokarts oder Kinderfahrräder für Schulen und Kitas.
  5. Die satzungsmäßigen Tätigkeiten sollen dazu dienen, die Allgemeinheit auf materiellem und geistigem Wege selbstlos zu fördern.
  6. Kinderprojekte ist schwerpunktmäßig in Deutschland tätig und soll unzählige Aktionen für Kinder im Alter zwischen 0 – 17 Jahren realisieren.

3. Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Der gemeinnützige Verein nutzt nicht ausschließlich dem eigentlichen Gründungszweck oder Vereinsziel, sondern unterstützt auch unmittelbar oder mittelbar die Gesamtgesellschaft durch seine Arbeit.