1. Name und Sitz des Vereins
- Der Verein führt den Namen „Kinderprojekte e. V. – gleiche Chancen für Kinder“.
- Er hat seinen Sitz in Bochum. Kinderprojekte ist schwerpunktmäßig in Deutschland tätig.
- Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung lautet der Name „Kinderprojekte e. V.“
- Das Motto des Vereins soll lauten: Gleiche Bildung für alle Kinder, denn sie sind unsere Zukunft.
2. Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildungsgerechtigkeit und die Bekämpfung der Bildungsschere in Deutschland.
- Der Verein setzt sich insbesondere für die Förderung von digitaler Bildung und sozialer Gerechtigkeit ein.
- Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht:
- Organisation von Bildungsprojekten und -programmen für benachteiligte Kinder und Jugendliche.
- Förderung von digitalen Bildungsinhalten und -fähigkeiten durch Workshops, Kurse und Veranstaltungen.
- Unterstützung von Bildungsinitiativen, die sich für Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit einsetzen.
- Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Bedeutung von Bildungsgerechtigkeit und die Folgen der Bildungsschere.
- Gleiche Entwicklungsmöglichkeiten und soziokulturelle Teilhabe für alle Kinder.
- Bereitstellung von bewegungsfördernden Fahrzeugen wie Laufräder, Roller, Gokarts oder Kinderfahrräder für Schulen und Kitas.
- Die satzungsmäßigen Tätigkeiten sollen dazu dienen, die Allgemeinheit auf materiellem und geistigem Wege selbstlos zu fördern.
- Kinderprojekte ist schwerpunktmäßig in Deutschland tätig und soll unzählige Aktionen für Kinder im Alter zwischen 0 – 17 Jahren realisieren.
3. Gemeinnützigkeit
- Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Der gemeinnützige Verein nutzt nicht ausschließlich dem eigentlichen Gründungszweck oder Vereinsziel, sondern unterstützt auch unmittelbar oder mittelbar die Gesamtgesellschaft durch seine Arbeit.